ambulanter Pflegeservice & Tagespflege

Schwester Elke Herrmann

Informationen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen unseren Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein menschenwürdiges, möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

 

Die Hilfen richten wir darauf aus, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte unserer Patienten wiederzugewinnen oder zu erhalten.

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

. Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

. Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen

. Entlastungsleistungen monatlich bis zu 125 €

 

Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

. monatlich 689 € für die ambulante Versorgung und 689 € für den Besuch unserer Tagespflege

. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

. Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

. Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen

. Entlastungsleistungen monatlich bis zu 125 €

 

Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

. monatlich 1298 € für die ambulante Versorgung und 1298 € für den Besuch unserer Tagespflege

. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

. Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

. Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen

. Entlastungsleistungen monatlich bis zu 125 €

 

Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

. monatlich 1612 € für die ambulante Versorgung und 1612 € für den Besuch unserer Tagespflege

. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

. Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

. Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen

. Entlastungsleistungen monatlich bis zu 125 €

 

Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

. monatlich 1995 € für die ambulante Versorgung und 1995 € für den Besuch unserer Tagespflege

. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

. Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

. Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen

. Entlastungsleistungen monatlich bis zu 125 €

 

Für Ihre Angehörigen bzw. Pflegepersonen steht wie bisher Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € zur Verfügung, wenn bereits

seit 6 Monaten gepflegt wird. Der gleiche Betrag steht Ihnen für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

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